Baustellenkoordinator
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Baustellenverordnung (BaustellV); Stand: 27.06.2017
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 - Geeigneter Koordinator; Stand: 06/2003
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
Gemäß RAB (Kap. 4) ist im Sinne der BaustellV ein geeigneter Koordinator, wer über ausreichende und einschlägige- baufachliche Kenntnisse
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
- Koordinatorenkenntnisse sowie
- berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.
Der Koordinator soll in Abhängigkeit von Art und Umfang des Bauvorhabens mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung je nach Koordinationsaufgabe haben (RAB Kap. 4.4).
Die Koordinatoren können ihre baufachlichen Kenntnisse in der Regel im Rahmen einer baufachlichen Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier erworben haben. Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie die speziellen Koordinatorenkenntnisse können in der Regel entweder im Rahmen der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder durch entsprechende berufliche Erfahrungen erworben sein (RAB Kap. 5).Die Kenntnisse und Erfahrungen können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen nachgewiesen werden (RAB Kap. 5).
Wer ernennt/bestellt den BA?
Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).Die erforderlichen Inhalte für eine Aus- und Weiterbildung zum Baustellenkoordinator finden sich in Anlage A und B der RAB:
- Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.
- Erwerb der Kenntnisse des Arbeitschutzes und Koordination durch Aus- und Weiterbildungen